irk Stöcker schrieb:
> Urheberrecht setzt eine Schöpfungshöhe vorraus und z.B. bei einem Icon 
> mit einem Telefonhörer wird diese in aller Regel nicht gegeben sein.

Aber die Kombination mit der rote Farbe im Hintergrund könnte
Schöpfungshöhe aufweisen, denn man baut die Assoziation "rot = Gefahr"
auf.

Allerdings ist das bei uns in Deutschland wurscht, denn es gilt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze

> Schlimmer sind diese ganzen anderen Schutzformen, welche viel geringe 
> Ansprüche an die Schutzwürdigkeit stellen.

Sage ich doch: Geschmacksmusterschutz ... und ich weiß nicht, ob
die ISO- oder DIN-Dinger da drinstecken, denn leisten können sie
es sich ja :-)

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