Hallo. Am Freitag, 19. September 2008 schrieb GeoJ: > OpenStreetMap.org erhält das Recht, zur Verbesserung ihrer Datenbasis > Darmstadt, aus dem Stadtplan und den Luftbildern Daten zu entnehmen. > Stadtplan und Luftbilder verbleiben im Eigentum der Wissenschaftsstadt > Darmstadt und dürfen ausschließlich für den oben genannten Zweck > verwendet werden.
Huch? Du willst der Stadt vorschreiben, dass die Daten gnädigerweise in ihrem Besitz bleiben, aber trotzdem ausschließlich für OSM genutzt werden dürfen? ;-) > Für davon abgeleitete Daten gilt die Lizenz „Creative > Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic“. Und was machst du beim angedachten relicensing (siehe anderen Thread)? > Die Übernahme von „Points of Interest“ aus dem Cityguide Darmstadt wird > vor der Übernahme mit dem Vermessungsamt (Herr Korn) abgesprochen. Immer Positionen und nicht Namen angeben. Namen sind Schall und Rauch, wenn der konkrete Ansprechpartner morgen bei Dummheiten erwischt wird, kann er übermorgen nicht mehr zuständig sein. Meine Meinung dazu ist, dass das eine schlechte Idee ist, jetzt eine solche Vereinbarung zu machen. Aus drei Gründen: 1. Die Lizenzfrage. Momentan würde ich noch sagen: Die Luftbilder sollen einfach zusätzlich unter cc-by-sa gestellt werden, dann gibt es keine Probleme. Gibt es aber doch weil wir (hoffentlich) bald die Lizenz ändern und dann jeder zustimmen muss. Das bedeutet auch, dass alle von cc-by-sa-Werken abgeleiteten Daten unweigerlich rausfliegen müssen weil die nur unter cc-by-sa weiter verarbeitet werden dürfen. 2. Die Vorgehensweise ist, IMHO, Mist. OSM ist kein greifbarer Partner, ist keine juristische Person. Die sinnvollste Lösung wäre, dass die Luftbilder und Stadtplanwerke selbst (zusätzlich) unter eine passende Lizenz gestellt werden und das so für jedermann sichtbar auf deren Website in den normalen Lizenzbedingungen erwähnt wird. Nur dann (vorausgesetzt die Lizenz ist kompatibel) ist es so, dass jeder Privatmensch die Daten für z.B. OSM nutzen darf. Bei jeder Sonderregelung, die nur mit einem oder zwei Personen angegesprochen ist, kann im Nachhinein noch "ach ich hab das falsch verstanden" und ähnliche Probleme auftreten. 3. Ich vertrete weiter die Meinung, wenn die ihre Daten nicht als Public Domain herausgeben und trotzdem so einer Vereinbarung zustimmen wollen, haben sie nach wie vor unsere Lizenz nicht verstanden. Die Lizenz erlaubt ganz klar direkte Konkurrenzwerke zu dem was die anbieten, auch kommerzielle. Wenn das kein Problem ist, dann können sie die Daten gleich als PD rausgeben. Dass sie das nicht tun, hat i.d.R. einen Grund. Gruß, Bernd -- Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft nur der zweite
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