Hallo. Am Sonntag, 21. September 2008 schrieb Jan Peter Stotz: > Träumt weiter - da können wir sie ja gleich fragen ob sie die Bilder als > Public Domain herausgeben. Das dürfte in etwa genau so erfolgsversprechend > sein.
Was ist denn der Unterschied zwischen "abgeleitete Werke dürfen erstellt werden" und "Beliebig viele Leute dürfen für irgend ein nicht greifbares 'OpenStreetMap' abgeleitete Werke erstellen und die dann für jedermann zugänglich veröffentlichen"? Wie gesagt, wenn sie einer Sonder-Vereinbarung zustimmen wollen und die Daten dennoch nicht für die Allgemeinheit zum abmalen freigeben haben sie irgendwas nicht kapiert. Denn wenn noch 20 andere kommen und sagen, wir haben da ein ganz tolles superduper-projekt und wir wollen nur eure Luftbilder abmalen, dann müssten sie aufgrund der Gleichbehandlung auch zustimmen. Unsere Lizenz sagt ganz klar: Weitergeben erlaubt, kommerzielle Verwendung erlaubt. Beides ist elementar für das Projekt und beides bringt uns in eine direkte Konkurrenzsituation für die Vermessungsämter. Entweder sie fürchten keine Konkurrenz und geben die Daten entsprechend frei zum abmalen oder sie lassen es. Immerhin widerspricht diese Vereinbarung elementar mehreren Punkten der üblichen Lizenz für Luftbilder der Vermessungsämter, die es sonst nur ganz teuer zu kaufen gibt. Gruß, Bernd -- I believe in making the world safe for our children, but not our children's children, because I don't think children should be having sex. - Jack Handey
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