Mal eine kleine Frage von einem Laien:

Ich habe mir gerade mal die Denkmalliste von Schleswig-Holstein aus dem
Internet besorgt und dabei festgestellt, dass die beiden von mir am
Freitag vermessenen "Archaeologischen Denkmaeler" in der Liste gar nicht
auftauchen. Dabei sind sie mit einem Schild von der Oberen
Denkmalschutzbehoerde ausgezeichnet.

Gibt es solche und solche Denkmaeler? Was steht (oder sollte stehen) in
diesen Listen und was nicht?

Gruss
Torsten

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