Torsten Leistikow schrieb:
> Naja, die Objektgroesse und die moeglichen Anwendungsfaelle haengen nun
> ja nicht so eng zusammen. Ein Briefkasten z.B. hat wohl kaum die
> Objektgroesse, um die Fehlergrenze zu ueberschreiten. Aber ich finde es
> trotzdem ganz gut, wenn der Standort auf ein paar meter genauigkeit in
> der Karte auftaucht. Dann hat man immerhin die Informaiton
> Da-Ist-Irgendwo-Einer.
>   
Ein Briefkasten gehört ja auch ehr in die Kategorie POI - auch wenn der 
5, 10 oder gar 20m falsch
gesetzt ist finde ich ihn problemlos..


> Auf der anderen Seite wuerde das jetzt nicht dagegen sprechen die
> Grundstuecke (bzw. ihre Grenzen) einzeichnen zu wollen. Denn die
> ueblichen Grundstuecke sind doch um einiges groesser als die Fehler, die
> man beim Abschaetzen der Grenzen machen wuerde.
>
>   

Bei den heute üblichen Grundstücksgrössen von kaum 10m Kantenlänge 
bekommst Du bei einer
GPS-Vermessung schnell mal negative Flächengrössen heraus weil die linke 
Grundstücksgrenze
plötzlich rechts von der rechten Grenze erscheint... ;-)
> Anstatt der Objektgroesse ist fuer mich eigentlich eine moegliche
> Anwendung eher entscheidend, ob ich etwas in die Kart eintrage oder
> nicht. Und da gehe ich z.T. doch durchaus subjektiv vor, einen
> Zigarettenautomaten habe ich z.B. noch nicht eingezeichnet.
>
>   

Garry

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