[EMAIL PROTECTED] schrieb: >> Die Aussage mit bis 20km/h ist für Deutschland z.B, schlicht falsch. >> >> Garry >> > maxspeed=7 ich keinen Wimpernschlag richtiger. > Sofern ich richtig informiert bin haben deutsche Gerichte > Schrittgeschwindigkeit alles zwischen 2 und 20km/h festgelegt. Halt je > nach spezieller Situation. > Deutlich unter 20km/h heisst die Formulierung! Unter 7km/h ist hirnrissig weil viele Fahrzeuge bei Leerlauf im 1. Gang gar nicht langsamer fahren _können_! Es geht schlicht darum bei einem Unfall die Haftung auf den Autofahrer abzuwälzen da dieser grundsätzlich Versichert sein muss, was bei einem Fussgänger nicht unbedingt der Fall ist.
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