[EMAIL PROTECTED] schrieb:
>> Die Aussage mit bis 20km/h ist für Deutschland z.B, schlicht falsch.
>>
>> Garry
>>     
> maxspeed=7 ich keinen Wimpernschlag richtiger.
> Sofern ich richtig informiert bin haben deutsche Gerichte
> Schrittgeschwindigkeit alles zwischen 2 und 20km/h festgelegt. Halt je
> nach spezieller Situation.
>   
Deutlich unter 20km/h heisst die Formulierung!
Unter 7km/h ist hirnrissig weil viele Fahrzeuge bei Leerlauf im 1. Gang 
gar nicht langsamer fahren _können_!
Es geht schlicht darum bei einem Unfall die Haftung auf den Autofahrer 
abzuwälzen da dieser grundsätzlich
Versichert sein muss, was bei einem Fussgänger nicht unbedingt der Fall ist.

Garry

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