Mario Salvini schrieb: > Garry schrieb: > >> Hier geht es um maxspeed = zulässige Höchstgeschwindigkeit - überall >> einfach unter Zuhilfenahme der StVO >> (oder entsprechendem Regelwerk im Ausland) zu entnehmen bzw. am >> Strassenrand abzulesen. >> > und die StVO kennt nunmal neben fixen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch > Werte sie > > - Schrittgeschwindigkeit > - mäßige Geschwindigkeit > - keine Geschwinidkeitsbegrenzung > > diesen Begriffen willkürliche fixe Werte zuordnen ist einfach inkorrekt. > > Es ist kleinlich wenn man sie überkorrekt erfassen möchte und der Sache nicht dienlich ist. Du trägst doch auch auf deutschen (zumindes in BW)Autobahnen bei erlaubten 120km/h nicht 134km/h ein weil das noch toleriert wird?
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