Mario Salvini schrieb:
> Garry schrieb:
>   
>> Hier geht es um maxspeed = zulässige Höchstgeschwindigkeit - überall 
>> einfach unter Zuhilfenahme der StVO
>> (oder entsprechendem Regelwerk im Ausland) zu entnehmen bzw. am 
>> Strassenrand abzulesen.
>>     
> und die StVO kennt nunmal neben fixen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch 
> Werte sie
>
> - Schrittgeschwindigkeit
> - mäßige Geschwindigkeit
> - keine Geschwinidkeitsbegrenzung
>
> diesen Begriffen willkürliche fixe Werte zuordnen ist einfach inkorrekt.
>
>   
Es ist kleinlich wenn man sie überkorrekt erfassen möchte und der Sache 
nicht dienlich ist.
Du trägst doch auch auf deutschen (zumindes in BW)Autobahnen bei 
erlaubten 120km/h nicht 134km/h ein
weil das noch toleriert wird?

Garry

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