Hi, > Oh cool, ich wusste nicht, dass Rechtsanwälte kostenlose Beratung > gegeben dürfen. Oder ist dies nur in Deutschland nicht möglich?
Duerfte eine deutsche Eigenart sein, und selbst in Deutschland beraten Kanzleien m.E. durchaus Vereine usw. gegen Spendenquittung. >> Die Daten an sich sollen nach weitgehender Uebereinkunft aller >> Beteiligten unter eine BSD-artige Lizenz gestellt werden, d.h., >> Du als Urheber erklaerst durch das Hochladen zu OSM, dass man >> mit den Daten alles machen darf. > > Also muss man die Daten nicht erst unter die BSD-Lizenz stellen, > damit man sie hochladen kann, sondern sie fallen unter BSD, wenn > sie hochgeladen werden? Ich habe "BSD-artig" geschrieben. Im Gespraech ist die "Factual Information License". Ich denke mal, rein rechtlich ist es so, dass Du mit dem Hochladen die Daten unter diese Lizenz stellst. > Wenn ich Lizenzgeber bleibe, habe ich eine möglicherweise eine > Haftungspflicht. Was sieht die BSD-Lizenz in diesem Fall vor? Zur "Factual Information License" liegt mir kein Entwurf vor. Ich vemute, sie wird die gleichen Standard-Haftungsausschluss-Klauseln erhalten, die sich auch in der ODbL wiederfinden. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [EMAIL PROTECTED] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

