Mario Salvini schrieb:
>> Die Zahl muss er sich nicht ausdenken, er bekommt ihn vorgeschlagen als 
>> ein fundiert ermittelter
>> Wert der bisher alle realistisch gestellen Anforderungen für Erfassung 
>> und Anwendung erfüllt.
>>   
>>     
> da es ein deutsches Gerichtsurteil gibt indem Schrittgeschwindigkeit mit 
> 4km/h festgesetzt wurde ist dein Wert schonmal nicht für alle 
> ermittelten Werte gültig, egal wie oft du sagst sie waären es doch ;)
>   
Bitte um genaue Quelle, dann sehen wir mal von welchem Gericht das 
Urteil stammt und was genau
drin steht! Realiatisch sind 4km/h nicht - probier einfach mal aus eine 
längere, stärker ansteigende Strecke
mit einem handelsüblichen PKW zu fahren ohne die 4km/h zu überschreiten 
insofern Du berechtigt bist
einen PKW zu fahren.
 

  

>> Die Zahl ist nicht frei erfunden sondern aus einer Vielzahl von 
>> Anforderungen und technischen
>> Randbedingungen ermittelt.
>>   
>>     
> nicht alle Werte die man ermitteln kann sind auch sinnvoll. 7km/h für 
> Schrittgeschwindigkeit is für deutsche Straßen nicht brauchbar.
>   
Bitte um ein Urteil, bei dem ein Fahrzeugführer der mit 7km/h unterwegs 
war wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 
der Schrittgeschwindigkeit rechtskräftig veurteilt wurde, dann sehen wir 
weiter....


Garry

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