Mario Salvini schrieb: >> Die Zahl muss er sich nicht ausdenken, er bekommt ihn vorgeschlagen als >> ein fundiert ermittelter >> Wert der bisher alle realistisch gestellen Anforderungen für Erfassung >> und Anwendung erfüllt. >> >> > da es ein deutsches Gerichtsurteil gibt indem Schrittgeschwindigkeit mit > 4km/h festgesetzt wurde ist dein Wert schonmal nicht für alle > ermittelten Werte gültig, egal wie oft du sagst sie waären es doch ;) > Bitte um genaue Quelle, dann sehen wir mal von welchem Gericht das Urteil stammt und was genau drin steht! Realiatisch sind 4km/h nicht - probier einfach mal aus eine längere, stärker ansteigende Strecke mit einem handelsüblichen PKW zu fahren ohne die 4km/h zu überschreiten insofern Du berechtigt bist einen PKW zu fahren.
>> Die Zahl ist nicht frei erfunden sondern aus einer Vielzahl von >> Anforderungen und technischen >> Randbedingungen ermittelt. >> >> > nicht alle Werte die man ermitteln kann sind auch sinnvoll. 7km/h für > Schrittgeschwindigkeit is für deutsche Straßen nicht brauchbar. > Bitte um ein Urteil, bei dem ein Fahrzeugführer der mit 7km/h unterwegs war wegen Geschwindigkeitsüberschreitung der Schrittgeschwindigkeit rechtskräftig veurteilt wurde, dann sehen wir weiter.... Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de