Mario Salvini schrieb:
>
>> Bitte um genaue Quelle, dann sehen wir mal von welchem Gericht das 
>> Urteil stammt und was genau
>> drin steht! Realiatisch sind 4km/h nicht - probier einfach mal aus eine 
>> längere, stärker ansteigende Strecke
>> mit einem handelsüblichen PKW zu fahren ohne die 4km/h zu überschreiten 
>> insofern Du berechtigt bist
>> einen PKW zu fahren.
>>   
>>     
> als ich kann mit meinem ollen Corsa bequem auf Standgas ohne Fuss auf 
> irgendwelchen Pedalen nebengehenden Leuten nebenherfahren.
>
> aber hier ein paar Hinweise zu Gerichtsurteilen:
> "...
> Ebenso vage ist die an Haltestellen und in verkehrsberuhigten Bereichen 
> vorgeschriebene "Schrittgeschwindigkeit". Zwischen 4 und 7 km/h meint 
> das OLG Köln (VRS 68, 382 - Az. Ss 782/84; vgl. auch OLG Stuttgart VRS 
> 70, 49 = StVE § 21a STVO Nr. 14; /Filthaut/ NZV 96, 59; siehe /Berr/ DAR 
> 82, 138). Das OLG Hamm (VRS 6, 222) erachtet den Begriff als nicht 
> eindeutig und zieht die Grenze bei 10 km/h. Man wird jedoch nicht auf 
> eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder gar 4 bis 7 km/h 
> abstellen dürfen, weil eine solche nämlich mittels Tacho gar nicht 
> zuverlässig meßbar wäre und z.B. Radfahrer mit Fußgängergeschwindigkeit 
> unsicher werden und zu schwanken beginnen, sondern unter 
> Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zu verstehen haben, die 
> jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegt (LG Aachen ZfS 93, 114 - Az. 4 O 
> 114/92; siehe amtliche Begründung zu § 42 Abs. 4a Nr. 2 StVO; /Händel/ 
> DNP 82, 255), zumal solche Geschwindigkeiten vom Kraftfahrer als 
> "Schrittgeschwindigkeit" empfunden werden (siehe OLG Hamm NZV 92, 484).
> ..."
>
> wie du also siehst is 7 genauso richtig oder falsch wie 4, wie 9, wie 
> 12, wie 15.... der einzig korrekte Weg für unsere Datenbank wäre deshalb 
> maxspeed=walk. Wenn du deiner Tempomatensteuerung dann "IF maxspeed=walk 
>   
Halten wir zunächst mal fest, dass Du nicht belegen kannst dass es ein 
Urteil gibt dass explizit
4km/h  für die Schrittgeschwindigkeit festlegt - "bestenfalls"  
4/km-7km/h da ersteres technischer Unfug wäre.
10km/h Schilder gibt es, so dass man davon ausgehen kann das mit 
"Schrittgeschwindigkeit" unter 10km/h
gemeint ist, auch wenn teilweise bis 20km/h akzeptiert wird um sich 
nicht dem Vorwurf der Wegelagerei auszusetzen.
Das heisst in diesem Fall aber nicht dass man mit 21km/h nur 1km/h zu 
schnell fährt...

> THEN maxspeed=7" beibringst is sowohl der Wert in der freien Datenbank 
> richtig und du kannst trotzdem damit bequem fahren.
> Einen willkürlichen Wert aus diesem Zahlenraum zu nehmen (wie du es 
> vorschlägst) nur, weil sie schön klingt, is auf jeden Fall keine 
> korrekte Methode, sondern fast schon dogmatisches Verhalten. Sorry, ich 
> will dir garnix böses und sinnlos streiten noch weniger, aber ich 
> verstehe aber deine Verschränktheit auf diese Eine "auch richtige" aber 
> "nicht als einzig richtige" Zahl nicht...
>   
Weil ich es nicht für sinnvoll halte einen linear darstellbaren 
Zahlenwertebereich durch einen String zwischendurch
zu zerreissen der die Anwendung komplexer und fehleranfälliger macht.
Die 7km/h garantiert dass Du mit dem Gesetzt nicht in Konflickt kommst 
und denoch den Rückschluss zulässt dass
hier die Gesetzeslage für Schrittgeschwindigkeit zum tragen kommt, also 
die Information "maxspeed=walk" nicht wirklich verloren
geht. D.h. einfaches Erfassen, rechtlich sichere Anwendung, kein 
Informationsverlust.

Garry

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an