Ekkehart schrieb:

> Es gibt keine anderen ausgewiesenen Wege in der Straßenverkehrsordnung. 
> Ebensowenig kennt die Straßenverkehrsordnung Wege "hauptsächlich" für 
> Fußgänger.

In dem Zusammenhang geht es doch wohl mehr um die Straßen- und 
Wegegesetze als um die Straßenverkehrsordnung.

Die wenigsten Wanderwege haben Schilder nach StVO, trotzdem darf man da 
z.B. nicht Motorrad fahren.


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