Ulf Möller schrieb:
> Ekkehart schrieb:
>
>> Es gibt keine anderen ausgewiesenen Wege in der Straßenverkehrsordnung.
>> Ebensowenig kennt die Straßenverkehrsordnung Wege "hauptsächlich" für
>> Fußgänger.
>
> In dem Zusammenhang geht es doch wohl mehr um die Straßen- und
> Wegegesetze als um die Straßenverkehrsordnung.
>
> Die wenigsten Wanderwege haben Schilder nach StVO, trotzdem darf man da
> z.B. nicht Motorrad fahren.
Warum genau? Wo ist das so geregelt? Die Kennzeichnung als Wanderweg
findet durch Wandervereine und Fremdenverkehrsbüros statt und sagt
meines Wissens nichts über Benutzungsvorschriften aus.
bye
Nop
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