Hi Tobias, hallo Nordrheiner und Westfalen!  ;-)

> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation<http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation>

bzw.

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anfragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden

Im Wiki steht zu "Nordrhein-Westfalen":
*Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen muss nach § 4 StrWG NRW für ihre
Gemeindestraßen ein Straßenverzeichnis als Bestandsverzeichnis führen, wobei
die Einsicht in das Straßenverzeichnis jedermann freisteht.*

Kann mir jemand sagen, was genau "die Einsicht steht jedermann frei"
bedeutet?

   - Muss die Einsicht kostenfrei erfolgen oder dürfen die trotzdem Geld
   verlangen?
   - Heißt Einsicht auch, dass man die Daten z. B. Kopieren und Mitnehmen
   darf?
   - Dürfen diese Daten dann als Referenz z. B. auf einer unserer Wikiseiten
   veröffentlich werden oder darf ich die dann nur privat zum Abgleich mit OSM
   verwenden?

Vielen Dank im Voraus.

   -StefanL-
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