Hi Tobias, hallo Nordrheiner und Westfalen! ;-) > http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation<http://wiki.openstreetmap.org/index.php/cooperation>
bzw. http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anfragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden Im Wiki steht zu "Nordrhein-Westfalen": *Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen muss nach § 4 StrWG NRW für ihre Gemeindestraßen ein Straßenverzeichnis als Bestandsverzeichnis führen, wobei die Einsicht in das Straßenverzeichnis jedermann freisteht.* Kann mir jemand sagen, was genau "die Einsicht steht jedermann frei" bedeutet? - Muss die Einsicht kostenfrei erfolgen oder dürfen die trotzdem Geld verlangen? - Heißt Einsicht auch, dass man die Daten z. B. Kopieren und Mitnehmen darf? - Dürfen diese Daten dann als Referenz z. B. auf einer unserer Wikiseiten veröffentlich werden oder darf ich die dann nur privat zum Abgleich mit OSM verwenden? Vielen Dank im Voraus. -StefanL-
_______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

