Hallo Stefan, Stefan Leupers schrieb: > Kann mir jemand sagen, was genau "die Einsicht steht jedermann frei" > bedeutet?
das heißt, Du darfst in die Kommune gehen und kostenfrei in die Datenbank reingucken - es wird kein Verwaltungsentgeld entrichtet. Viele Kommunen haben sich durch die Internet-Veröffentlichungen die Bürger vom Hals gehalten :-) > * Muss die Einsicht kostenfrei erfolgen oder dürfen die trotzdem > Geld verlangen? Nur gucken, nicht anf... bezahlen. > * Heißt Einsicht auch, dass man die Daten z. B. Kopieren und > Mitnehmen darf? Tja, die große Frage. Meistens nimmt man ja Ansicht, um damit etwas anzufangen. Aber es darf halt nicht zweckfremd sein, wie ich es verstehe. Das Urheberrecht sieht Ausnahmen vor: 1. Man erzeugt ein neues, komplett eigenständiges Werk. 2. Man darf kleine Dinge klauen :-) Aber es greift ja die Datenbankrichtlinie, aber kein Datenbankwerk. Ich weiß es nicht genau ... > * Dürfen diese Daten dann als Referenz z. B. auf einer unserer > Wikiseiten veröffentlich werden oder darf ich die dann nur privat > zum Abgleich mit OSM verwenden? Ich behandle OSM als Hobby und die meisten Kommunen haben nichts dagegen. Mit der Veröffentlichung wäre ich sehr vorsichtig, was Du privat machst ... nunja :-) Grüße Tobias ps: Werde das mal genauer erörtern (lassen), interessiert mich auch. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

