Hallo Ossi! Ossi schrieb:
auch wieder wahr ... ach ist das alles kompliziert :(Andererseits ... wenn die Linke Seite zu diesem Stadtteil gehört, und die rechte zu Jenem, dann wäre ja die Schlußfolgerung, daß die Straße selbst zu keinem von beiden gehört. Seufz. - Oder noch schlimmer zu beiden.
Dazu hatte ich ja in meiner ersten Mail mich geäußert: die Straße selbst (also die Fläche auf der sie gebaut wurde) gehört normalerweise nur zu einem der beiden Stadtteile. Wenn dem nicht so ist, dann ändert die Zugehörigkeit höchstens mal im Verlauf der Straße. Aber es gibt kein "Stadtteilgrenze in der Straßenmitte" oder "die Straßenfläche gehört zu zwei Stadtteilen".
Auch die Straßen selbst werden auf Flurstücken ("Grundstücken") gebaut und jedes Flurstück gehört eindeutig zu einem Stadtteil. Das heißt es ist - eben im Liegenschaftskataster - schon festgelegt zu welchem Stadtteil die Straßenfläche gehört.
Deswegen kam ich ja auch zu meinem Schluss in der ersten Mail, dass die Grenzlinie an sich neben der Straßenlinie entlang läuft. Da ein highway=residential (als Beispiel) ja an sich auf die Straßenmitte gesetzt wird - die Stadtteilgrenze dagegen aber abweichend auf einem Rand der Straße und damit daneben liegt.
Matthias
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