also offensichtlich sind die Usancen in Deutschland ganz anders als in 
Österreich:

hier in Wien verlaufen die Bezirksgrenzen und damit die 
Katastralgemeindegrenzen sogar in den allermeisten Fällen in der Straßenmitte 
und bestehen daher konsequenterweise aus zwei Grundstücken in zwei 
verschiedenen Katastralgemeinden. Es gibt hier sogar Einzelfälle, wo die 
Straßenmitte (oder eine Zick-Zack-Linie im Straßenverlauf) die Grenze zweier 
Bundesländer beschreibt. Einher geht damit natürlich auch, daß auf beiden 
Seiten verschiedene Postleitzahlen verwendet werden.
Angeblich soll es sogar Grenzstraßen geben, die auf den beiden Seiten zwei 
verschiedene Namen tragen. Das habe ich aber selbst noch nicht gesehen.
Typischerweise sind auch Flußmitten Grenzen zwischen Territorien, relativ 
prominent:

der Inn zwischen Oberösterreich und Bayern
die Donau auf einem größeren Teilstück zwischen der Slowakei und Ungarn
der Rhein in einem Teilstück zwischen Österreich und der Schweiz, an anderer 
Stelle zwischen Frankreich und Deutschland

im Gegenzug ist mir zumindest in Österreich kein Beispiel bekannt, wo die 
Grenze neben der Straße verläuft - nach Straßenverbreiterung v ielleicht auch 
noch zwischen Fahrbahnrand und Gehsteig ;-) Kurios wäre das natürlich auch, 
wenn die Straße zu einem Territorium gehört und die anliegenden Häuser zu einem 
anderen. Dann wäre wahrscheinlich jemand anderer für die Aufschließungsgebühren 
zuständig, als jener, der die Infrastruktur bereitstellt.

... aber möglicherweise ist planerische Logik in Deutschland überwindbar ...

lg aus Wien

Wolfgang

> -----Original Message-----
> From: [EMAIL PROTECTED]
> [mailto:[EMAIL PROTECTED] Behalf Of Matthias Wimmer
> Sent: Sunday, November 23, 2008 4:54 PM
> To: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
> Subject: Re: [Talk-de] Stadtteil
> 
> 
> Hallo Ossi!
> 
> Ossi schrieb: 
> > auch wieder wahr ... ach ist das alles kompliziert :(
> > Andererseits ... wenn die Linke Seite zu diesem Stadtteil gehört, und 
> > die rechte zu Jenem, dann wäre ja die Schlußfolgerung, daß die Straße 
> > selbst zu keinem von beiden gehört. Seufz. - Oder noch 
> schlimmer zu beiden.
> 
> Dazu hatte ich ja in meiner ersten Mail mich geäußert: die Straße selbst 
> (also die Fläche auf der sie gebaut wurde) gehört normalerweise nur zu 
> einem der beiden Stadtteile. Wenn dem nicht so ist, dann ändert die 
> Zugehörigkeit höchstens mal im Verlauf der Straße. Aber es gibt kein 
> "Stadtteilgrenze in der Straßenmitte" oder "die Straßenfläche gehört zu 
> zwei Stadtteilen".
> 
> Auch die Straßen selbst werden auf Flurstücken ("Grundstücken") gebaut 
> und jedes Flurstück gehört eindeutig zu einem Stadtteil. Das heißt es 
> ist - eben im Liegenschaftskataster - schon festgelegt zu welchem 
> Stadtteil die Straßenfläche gehört.
> 
> Deswegen kam ich ja auch zu meinem Schluss in der ersten Mail, dass die 
> Grenzlinie an sich neben der Straßenlinie entlang läuft. Da ein 
> highway=residential (als Beispiel) ja an sich auf die Straßenmitte 
> gesetzt wird - die Stadtteilgrenze dagegen aber abweichend auf einem 
> Rand der Straße und damit daneben liegt.
> 
> 
> Matthias
> 
> 


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