Am 8. Januar 2009 15:25 schrieb Tobias Wendorff < [email protected]>:
> > Danach muss man dann persönlich ins Rathaus und sich einen > Ausdruck abholen, für den dann aber wiederum Geld verlangt > werden kann - damit kann man dann aber machen, was man will. > > das ist insofern unrichtig, als nur die Unkosten im Zusammenhang mit der Auskunft (Bearbeitungsgebuehr, vermutlich muessen die zudem gedeckelt sein) verlangt werden koennen, also kein Entgelt fuer die Informationen an sich. Martin
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