Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 8. Januar 2009 15:25 schrieb Tobias Wendorff 
> <[email protected] <mailto:[email protected]>>:
> 
> 
>     Danach muss man dann persönlich ins Rathaus und sich einen
>     Ausdruck abholen, für den dann aber wiederum Geld verlangt
>     werden kann - damit kann man dann aber machen, was man will.
> 
> 
> das ist insofern unrichtig, als nur die Unkosten im Zusammenhang mit der 
> Auskunft (Bearbeitungsgebuehr, vermutlich muessen die zudem gedeckelt 
> sein) verlangt werden koennen, also kein Entgelt fuer die Informationen 
> an sich.

Das wollte ich damit ausdrücken. Ich hätte allerdings den Ausdruck
"Verwaltungskosten" einbringen sollen, damit Dein unrichtig
unnötig gewesen wäre.

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