Chris-Hein Lunkhusen schrieb:
>> Kann man Strafzettel nicht auch von der Steuer absetzen, wenn
>> es im Staatsauftrag war? :-)
> 
> Nein, es sind ja keine _notwendigen_ Werbungskosten.

Was ist denn, wenn er zu einem wichtigen Termin müsste, der einfach
nicht verschiebbar und auch der Hubschrauber nicht verfügbar wäre?


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