Am 05.02.2009 22:49, Tobias Wendorff:
> Chris-Hein Lunkhusen schrieb:
>>> Kann man Strafzettel nicht auch von der Steuer absetzen, wenn
>>> es im Staatsauftrag war? :-)
>> Nein, es sind ja keine _notwendigen_ Werbungskosten.
>
> Was ist denn, wenn er zu einem wichtigen Termin müsste, der einfach
> nicht verschiebbar und auch der Hubschrauber nicht verfügbar wäre?

Können ihr das Nicht-Thema bitte ins Forum verschieben?


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