Am 05.02.2009 22:49, Tobias Wendorff: > Chris-Hein Lunkhusen schrieb: >>> Kann man Strafzettel nicht auch von der Steuer absetzen, wenn >>> es im Staatsauftrag war? :-) >> Nein, es sind ja keine _notwendigen_ Werbungskosten. > > Was ist denn, wenn er zu einem wichtigen Termin müsste, der einfach > nicht verschiebbar und auch der Hubschrauber nicht verfügbar wäre?
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