Hallo,
also das Antwortschreiben auf meine Anfrage kam von Herrn Schöpper, der 
Ansprechpartner in Sachen Geodaten beim RVR. Hier nochmal einen Anhang der 
Antwortmail, es hatten schon mal OSMler eine Anfrage gestellt:

Stellungnahme „Datenspende für OpenStreetMap“
(Entwurf)
Anlass:    Mitglieder der OpenStreetMap-Gemeinschaft (OSM) haben in den
           vergangenen Wochen bei mehreren Kommunen und beim RVR um
           „Datenspenden“ gebeten.
Darauf folgte am 17.09.2008 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung 
beim
RVR mit Vertretern der Kommunen und der OpenStreetMap-Gemeinschaft.
Die Besprechung hatte nachstehende Ergebnisse, die den nicht anwesenden
Mitgliedern des Stadtplanwerkes Ruhrgebiet sowie des Arbeitskreises Regionale
Kartographie als Handlungsempfehlungen vorgelegt werden:
- Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische 
Person
   sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften, keine Verträge mit 
der
   OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM als Community über
   keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von Verträgen nicht
   garantieren kann.
- Die Gebietskörperschaften vereinbaren, keine Daten an OSM zu spenden bzw.
   dorthin zu verschenken. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte 
ansonsten
   jeder Interessent Anspruch darauf, ebenfalls mit Daten beschenkt zu 
werden.
- Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es OSM, aus den öffentlich zugänglichen
   Quellen der Gebietskörperschaften (gedruckte Stadtkarten, Webdienste usw.)
   Daten für die Erstherstellung und die Fortführung des OSM-Datenbestandes
   auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird (kein 
„Copy
   and Paste“). Daher erlauben die Gebietskörperschaften es der 
OpenStreetMap-
   Gemeinschaft die im Rahmen der GDI-NRW veröffentlichten WebMapping-
   Dienste zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf die Verifikation der 
durch die
   OpenStreetMap-Gemeinschaft selbstständig erhobenen Daten
- Aus demselben Grund ist es den Gebietskörperschaften erlaubt,
   Fortführungsinformationen aus den öffentlich zugänglichen OSM-Daten
   auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird.


Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja 
keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine 
in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage 
des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt.

Um das auch klarzustellen: Ich bin auch sehr daran interessiert das alles im 
rechtlichen Rahmen bleibt.

Gruß, donDH

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