Hallo, also das Antwortschreiben auf meine Anfrage kam von Herrn Schöpper, der Ansprechpartner in Sachen Geodaten beim RVR. Hier nochmal einen Anhang der Antwortmail, es hatten schon mal OSMler eine Anfrage gestellt:
Stellungnahme „Datenspende für OpenStreetMap“ (Entwurf) Anlass: Mitglieder der OpenStreetMap-Gemeinschaft (OSM) haben in den vergangenen Wochen bei mehreren Kommunen und beim RVR um „Datenspenden“ gebeten. Darauf folgte am 17.09.2008 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung beim RVR mit Vertretern der Kommunen und der OpenStreetMap-Gemeinschaft. Die Besprechung hatte nachstehende Ergebnisse, die den nicht anwesenden Mitgliedern des Stadtplanwerkes Ruhrgebiet sowie des Arbeitskreises Regionale Kartographie als Handlungsempfehlungen vorgelegt werden: - Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische Person sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften, keine Verträge mit der OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM als Community über keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von Verträgen nicht garantieren kann. - Die Gebietskörperschaften vereinbaren, keine Daten an OSM zu spenden bzw. dorthin zu verschenken. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte ansonsten jeder Interessent Anspruch darauf, ebenfalls mit Daten beschenkt zu werden. - Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es OSM, aus den öffentlich zugänglichen Quellen der Gebietskörperschaften (gedruckte Stadtkarten, Webdienste usw.) Daten für die Erstherstellung und die Fortführung des OSM-Datenbestandes auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird (kein „Copy and Paste“). Daher erlauben die Gebietskörperschaften es der OpenStreetMap- Gemeinschaft die im Rahmen der GDI-NRW veröffentlichten WebMapping- Dienste zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf die Verifikation der durch die OpenStreetMap-Gemeinschaft selbstständig erhobenen Daten - Aus demselben Grund ist es den Gebietskörperschaften erlaubt, Fortführungsinformationen aus den öffentlich zugänglichen OSM-Daten auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird. Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt. Um das auch klarzustellen: Ich bin auch sehr daran interessiert das alles im rechtlichen Rahmen bleibt. Gruß, donDH _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de