On Wed, 11 Feb 2009, Sven Geggus wrote:

OSM <[email protected]> wrote:

- Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine
juristische Person sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften,
keine Verträge mit der OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM
als Community über keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von
Verträgen nicht garantieren kann.

Huch! Genau dafür gibt es den FOSSGIS e.V.!

Nein. Der FOSSGIS kann vielleicht gerade mal für seine Mitglieder sprechen. Für die Community kann er das nicht.

Aber auch die staatlichen Stellen werden lernen mit solchen Situationen umzugehen.

Ciao
--
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