Norbert Kück schrieb: > Tobias Wendorff schrieb: >> Bei uns ist keine es keine Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 1 UrhG, >> sondern nach § 5 Abs. 2 UrhG und die ist mit OSM nicht kompatibel. > > Oh, das überrascht mich. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil das > hiesige Denkmalschutzgesetz die Bekanntmachung im Amtsblatt vorschreibt. > Darüber hinaus gibt es weitere Informationen bis hin zu einer öffentlich > zugänglichen Datenbank. Die darin enthaltenen Pläne, Fotos und > Detailinformationen ohne Erlaubnis zu nutzen, hätte ich allerdings auch > Hemmungen.
Wenn es sich um eine wirkliche "Öffentliche Bekanntmachung" handelt, dann ist das was anderes. Hier ... sieht aus, wie eine normale amtliche Information in Datenbankform: http://www.werl.de/rathaus/werwaswo/formulare/Denkmalliste_2009.pdf _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

