Norbert Kück schrieb:
> Tobias Wendorff schrieb:
>> Bei uns ist keine es keine Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 1 UrhG,
>> sondern nach § 5 Abs. 2 UrhG und die ist mit OSM nicht kompatibel.
> 
> Oh, das überrascht mich. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil das 
> hiesige Denkmalschutzgesetz die Bekanntmachung im Amtsblatt vorschreibt.
> Darüber hinaus gibt es weitere Informationen bis hin zu einer öffentlich 
> zugänglichen Datenbank. Die darin enthaltenen Pläne, Fotos und 
> Detailinformationen ohne Erlaubnis zu nutzen, hätte ich allerdings auch 
> Hemmungen.

Wenn es sich um eine wirkliche "Öffentliche Bekanntmachung" handelt,
dann ist das was anderes.

Hier ... sieht aus, wie eine normale amtliche Information in
Datenbankform:

http://www.werl.de/rathaus/werwaswo/formulare/Denkmalliste_2009.pdf

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