Am 27. Februar 2009 18:27 schrieb Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>: > Bernd Wurst schrieb: >> Am Freitag, 27. Februar 2009 schrieb Tobias Wendorff: >>> Und selbst wenn es gemeinfrei wäre, müsstest Du eine Quelle drankleben >> >> Jetzt redest du wirren Quatsch. > > § 5 Abs. 2 UrhG: > "Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse > zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der > Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und > Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend > anzuwenden sind." > > Ich hoffe, Du entschuldigst Dich bei mir. >
man kann sich bei einem solchen Thema in einem solchen Projekt nicht nur auf deutsche Jurisdisktion berufen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de