Am 27. Februar 2009 18:27 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> Bernd Wurst schrieb:
>> Am Freitag, 27. Februar 2009 schrieb Tobias Wendorff:
>>> Und selbst wenn es gemeinfrei wäre, müsstest Du eine Quelle drankleben
>>
>> Jetzt redest du wirren Quatsch.
>
> § 5 Abs. 2 UrhG:
> "Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse
> zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der
> Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und
> Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend
> anzuwenden sind."
>
> Ich hoffe, Du entschuldigst Dich bei mir.
>

man kann sich bei einem solchen Thema in einem solchen Projekt nicht
nur auf deutsche Jurisdisktion berufen.

Gruß Martin

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