Hallo. Am Freitag, 27. Februar 2009 schrieb Tobias Wendorff: > >> Und selbst wenn es gemeinfrei wäre, müsstest Du eine Quelle drankleben > > > > Jetzt redest du wirren Quatsch. > > § 5 Abs. 2 UrhG: > "Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse > zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der > Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und > Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend > anzuwenden sind."
Vorhin sagst du "gemeinfrei", jetzt zitierst du was über amtliche Werke... Weißt du eigentlich was du willst? http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit Was genau ist eigentlich dein Problem? Ich stelle mir grade vor, wie du mit einem eingangs nicht richtig gelesenem Posting dir eine Meinung über meine Meinung gebildet hast und jetzt mit hochrotem Kopf auf alles draufhaust was ich schreibe ohne es zu lesen. Wie und warum du aber von dem Eingangsthema auf Gemeinfreiheit (oder Buchveröffentlichungen oder whatever) kommst, hab ich nicht verstanden. > Ich hoffe, Du entschuldigst Dich bei mir. Für was? Gruß, Bernd -- Ich kann so korrupt sein, wie ich will. Mich besticht sowieso keiner.
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