> Überlegungen in Schleswig-Holstein, das Begehen von Wäldern während der
> Brutzeit ( Ende März bis August war wohl der genannte Zeitraum, glaube ich)
> gesetzlich auf die Wege zu beschränken.

Ein Grund mehr, die Wege zu mappen!

Anyway: Erstaunlich ist, dass der NABU obige "Überlegungen" heftig  
kritisiert.
Die Regelung diene nicht dem Umweltschutz, sondern ausschließlich zur  
Vertuschung von unzulässigen Jagdpraktiken (Fallenstellerei etc)

-jha-




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