Markus schrieb:
> Ok - und wie heisst das "auf Juristisch"? gibts dafür eine Abkürzung?

Bin kein Jurist, vermute aber, dass ein Verzicht von Nutzungsrechten
auch nicht möglich ist. Die Literatur sieht aber Folgendes vor:

Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an die Allgemeinheit gemäß
§ 31 Abs. 1, 2 UrhG.



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