Hallo, > Hallo, > > Martin Koppenhoefer wrote: > > Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>: > >> Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich > >> gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine > >> 100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant, > oder? > > > > nicht unbedingt, im Fall a könnten Deine Erben das evtl. mit Zinsen > > zurückverlangen, im Fall b bin ich *sicher*. > > Du meinst, dass Du keine Vertraege schliessen kannst, die ueber Deinen > Tod hinaus wirksam sind? Erscheint mir absurd. >
Bei dem Beispiel handelt es sich um eine Schenkung. Wenn es sich nicht gerade um einen Bagatellbetrag handelt, kann die Schenkung in einem Zeitraum von zehn Jahren(Schenkung bis Todesfall) von den Erben zurückgefordert werden. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, deshalb denke ich dass nachdem eine Lizenz favorisiert wird, diese von einem deutschen Rechtsanwalt begutachtet werden sollte. Viele Grüße Michael _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

