Marc Schütz schrieb:
> Es geht in diesem speziellen Beispiel aber um einen Vertrag zwischen dem 
> DB-Betreiber und dem Mapper. Das hat mit Urheberrecht gar nichts zu tun.

Die ODbL ist bei uns nur eine Lizenz und kein Vertrag. Mit wem gehe
ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein? Mit der OSMF? Hafte ich,
wenn ich diesen Vertrag eingehe?

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