Am 9. April 2009 12:43 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>: >> Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen? > > Soll sich der melden, den das stört.
und dann? Das Höchststrafmaß sind 15 Jahre für Landesverrat. Nicht gerade Peanuts. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass wir alles mappen. Man sollte dabei allerdings beachten, dass man Methoden anwendet, die einerseits legal sind, und andererseits jedem zur Verfügung stehen (damit meine ich, wenn jemand z.B. aus beruflichen Gründen an Geheimnisse kommt, sollte und wird er diese wohl kaum eintragen, wenn ich aber die Wegeführung auf einem öffentlich zur Verfügung stehenden Luftbild (z.B. Yahoo) erkennen kann, oder in ein Gebiet auf legalem Wege ohne Ausnahmegenehmigung reinkomme, dann kann ich diese Informationen nach meinem Verständnis auch eintragen). > ggf. mapt das immer jemand der Staatsbürger eines weit entfernten Landes > ist. ja, oder jemand, der TOR o.ä. nutzt. > >> Wie weit darf man mit der Kartografie gehen? > Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sollte respektiert werden. Also z.B. > bitte die Möblierung von privaten SM-Studios nur nach Freigabe der > Besitzer mappen. > heisst das, bei öffentlichen SM-Studios ist keine Rückfrage erforderlich? Ich mappe auch Privatwege, sofern ich den Verlauf kenne. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

