Tobias Wendorff schrieb:
> jorkh schrieb:
>> *darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben?
> 
> Siehe § 109 g Abs. 2 StGB
> 
> http://dejure.org/gesetze/StGB/109g.html
> 
> Ach Du kacke ... lest mal Abs. 1 :-)

Na und? Alles was in dieser Bezeihung bereits veröffentlicht wurde, kann
durchaus auch fotografiert/gemappt werden. Die Kaserne (ist inzwischen
keine Kaserne mehr)in der ich gedient habe, war schon seit der Erbauung
in den öffentlichen Kartenwerken des LvermA mit allen Wegen und Gebäuden
eingezeichnet, einschließlich der Munitionsdepots, Unterstände der
Haubitzen, Bunkereingängen, etc. Genau so, wie der dazu gehörige
Truppenübungsplatz.
Dabei gab es bei uns eine höhere Sicherheitseinstufung, da wir im
Ernstfall taktische Atomwaffen abfeuern konnten. Beim Tag der offenen
Tür (Ja, das hat es wirklich gegeben), war unter anderem auch die lokale
Presse zugegen und hat fleißig geknipst.

Bei dem von dir angeführten Gesetz ist folgendes der Knackpunkt:
"und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet."
Dies ist bei öffentlich zugängigen Daten nicht gegeben.

Grüße

René

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an