Tobias Wendorff schrieb: > Jetzt denk doch mal logisch: Ein OSM-User oder von mir aus ein > Mitglied des OSMF würde einen Kartendienst herunterladen und > abzeichnen. Die OSMF würde dann von mir aus zu einer Strafe > über 20.000 EUR verklagt werden und ein Gericht senkt diesen > Wert auf 15.000 EUR.
Doch, nach deutschem Recht wäre es bei ein paar Gesellschaftsformen tatsächlich so. Ich denke, da weicht das UK-Recht nicht ab. Es gibt ein pasr Formen, bei denen man auch mit dem Privatkapital haftbar ist. Andere wiederum greifen nur auf die Einlagen und das Gründungskapital zurück. Da jeder nur fünf Pfund eingebracht hat, kann auch nicht mehr geholt werden. Ich denke also schon, dass sich die Haftbarkeit da so weit einschränken lässt. André
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