Am 14.04.2009 11:03, Jan-Benedict Glaw:
> On Tue, 2009-04-14 10:52:16 +0200, Frederik Ramm<[email protected]>  wrote:
>> Zweitens, umgekehrt, sichert eine Share-Alike-Lizenz ja eben *nicht* zu,
>> dass irgendetwas zurueckgegeben wird, zumindest nichts von Wert. Das
>> Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als
>> Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer:
>>
>> (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder
>> (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts
>> herunterkopieren und weiterverbreiten darf?
>>
>> Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"?
>
> Sie sind nur /Nutzer/ und haben die Daten (auf der ersten Blick) in
> keiner Form angereichert.  Dagegen sagt niemand etwas, das ist einfach
> nur ein gutes Beispiel für die Nutzbarkeit.

Der Straßenatlas-Hersteller, der einen eigenen Renderstyle 
zusammenpackt, eine Legende dazuschmeisst und druckt ist doch auch nur 
"Nutzer" und gibt auch nichts zurück. Er darf in meinen Augen für seine 
"Veredelung" der Daten gerne Geld verdienen.

Claudius


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