Am 14. April 2009 17:05 schrieb Martin Simon <grenzde...@gmail.com>:
> Am 14. April 2009 16:51 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
>
>> soweit ich weiss, ist es gerade anders rum: bei mehreren gleich
>> wichtigen Eingängen haben diese in der Regel verschiedene Hausnummern.
>> Die Hausnummern sind allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt, und
>> im Ausland sieht es sicher nochmal anders aus. Hier eine eindeutige
>> Regel vorschreiben zu wollen, wie man zu taggen hat, halte ich für
>> wenig ergiebig.
>
>> Hier ein paar Quellen:
>
>>[Zitate]
>
> Hmm ok, aber da gehts um das kenntlich machen der dem Grundstück/Haus
> zugeordneten Hausnummer. (und diese Zuordnung zum Haus(Zürich) bzw.
> Grundstück(Berlin) wird bestätigt.)

nee, das waren in erster Linie Beispiele um zu demonstrieren, wie
unterschiedlich das gehandhabt wird. Die Stelle aus der Berliner
Verordnung sagt ja gerade, dass nicht pro Grundstück eine Nummer
vergeben wird:
"Die Grundstücke sind an den Straßen zu numerieren, von denen sie
ihren Zugang haben. Grundstücke mit mehreren Hauseingängen oder
Zugängen erhalten jeweils so viele Grundstücksnummern, wie für den
allgemeinen Verkehr benötigt werden."

sondern so viele "wie benötigt werden". Am sinnvollsten wäre m.E., die
Nummern am jeweiligen (Haupt)Eingang zu mappen.

Gruß Martin

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