Frederik Ramm schrieb: > Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die > Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt > kriegt, ist er selber schuld ;-)
Passanten können nicht Teil der Panoramafreiheit sein, es kommt auf das Wort "bleibend" an. (Das Recht am Bild einer Person spiel natürlich auch eine Rolle...;-) ) Die Reichstagsverhüllung z.B. fiel auch nicht unter die Panoramafreiheit. Desweiteren darfst du auch keine Hilfsmittel benutzen (eine Leiter z.B. ist verboten) und musst dich auf der öffentlichen Straße befinden. Da gab es mal einen Fall, in dem ein Hundertwasserhaus von einem Haus auf der anderen Straßenseite fotografiert wurde - das war auch nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt, sagt das Gericht. Ein Luftbild ist z.B. auch nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt, dort ist aber auch das Hundertwasserhaus nicht bedeutender Teil des Bildes. Aber wurde das echt noch nie geklärt, ob die eine spezielle Straßenstruktur nicht unter das Urheberrecht fallen könnte? Ich meine, es gibt Standardstraßen, die haben keine Schlpfungshöhe. Aber es gibt ja auf der anderen Seite auch Wohngebiete, in denen sich Herscharen an Architekten austoben durften... Grüße Philipp _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

