Martin Koppenhoefer schrieb: > Am 23. Mai 2009 22:58 schrieb Mario Salvini <[email protected]>: > >> "Mäßige Geschwindigkeit" ist nach Urteilen deutscher Gerichte >> "irgendwass unter 30km/h". >> > > bezogen auf Autobahnen oder Fahrradstraßen? > > Gruß Martin im Sinne der StVO ;) Da gibt es "mäßige Geschwindigkeit" nicht im Zusammenhang mit Autobahn. Sondern immer nur mit "Geschwindigkeiten unter 30". z.B. auf Fuß/Radwegen, Bahnübergänge, Fußübergänge, Kreuzungen
Gruß Mario _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

