Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 23. Mai 2009 22:58 schrieb Mario Salvini <[email protected]>:
>   
>> "Mäßige Geschwindigkeit" ist nach Urteilen deutscher Gerichte
>> "irgendwass unter 30km/h".
>>     
>
> bezogen auf Autobahnen oder Fahrradstraßen?
>
> Gruß Martin
im Sinne der StVO ;)
Da gibt es "mäßige Geschwindigkeit" nicht im Zusammenhang mit Autobahn. 
Sondern immer nur mit "Geschwindigkeiten unter 30".
z.B. auf Fuß/Radwegen, Bahnübergänge, Fußübergänge, Kreuzungen

Gruß
 Mario

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