Karl Eichwalder <[email protected]> wrote:
> Sven Geggus <[email protected]> writes:
> > Im Westen Kanadas in den Rockies ist der jedoch eine wenig befahrene
> > Landstraße mit breitem Seitenstreifen der eigentlich recht gut für
> > Fahrräder geeignet ist.
> Seitenstreifen sind nie für fahrräder geeignet.  Da liegt immer aller
> möglicher mist rum.  Und in D darf man auf seitenstreifen eigentlich
> auch gar nicht fahren.

Ähm, doch, man *muss* ggf. sogar!

§41 (3) 3. StVO "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung"
(OK, mein Print-Exemplar ist von 1993 sehe ich grade):

b) Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll
   sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von
   ihr ausreichender Straßenraum frei (Fahrbahnteil oder befestigter
   Seitenstreifen), so ordnet sie an:
   aa) landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Furhwerke,
       Radfahrer und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst
       rechts von ihr fahren,
   bb) links von ihr darf nicht gehalten werden.


Wenn der Seitenstreifen "verdreckt" ist, sieht das natürlich anders aus...

HTH und schöne Grüße,
Matthias Merz

-- 
"Wenn Leute nicht glauben, dass Mathematik einfach ist,
dann nur deshalb, weil sie nicht begreifen,
wie kompliziert das Leben ist."
                              - John von Neumann

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