Falk Zscheile schrieb: > Am 2. Juni 2009 14:23 schrieb Florian Lohoff <f...@rfc822.org>: > >> On Tue, Jun 02, 2009 at 11:47:43AM +0000, Heiko Jacobs wrote: >> >>> Markus <liste12a4...@gmx.de> wrote: >>> >>>> (so sieht das wirklich etwas unpassend aus) >>>> >>> Da die Unterscheidung zwischen einer schmalen unclassified, einem >>> service und einem track mit grade1 sehr dünn ist und auch in Deutschhland >>> nur von der Beschilderung (bei uns: Durchfahrt verboten, landwirtsch. >>> Verkehr frei u.ä.) abhängt, wäre da ein Bot und ein Mapper ohne >>> Ortskenntnisse wohl überfordert ... >>> >> "Durchfahrt verboten, landwirtsch. Verkehr frei" sind access restriction >> und haben mit der Straßenklasse nichts zu tun ... >> > > Das Problem: alle Waldwege tragen per Legaldefinition diese "access > restriction" ohne das ein Verkehrsschild i.S.d. StVO darauf hinweisen > müsste. Diese Zugangsbeschränkung für Kraftfahrzeuge ist somit > Sehe ich nicht so. > zumindest für alle Wald(feld)wege in Deutschland Standard.[1] Eine > Schranke, welche die Einfahrt in den Wald verhindert, hat daher sehr > wohl eine Indizwirkung für die Straßenklasse. > > Eine nicht geschlossene Schranke ohne Beschilderung reicht meines Erachtens nicht aus um auf ein allgemeines Verbot zu schliessen. In meiner Gegend gibt es einige Strassen und Wege mit Schranken die zur Krötenwanderzeit geschlossen werden, andere während der Nachtstunden, wieder andere während des Wochenendes > Gruß, Falk > > [1] Vgl. z.B. § 28 Abs. 4 LWaldG M-V. > Ich lese da: "Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege..."
Ich kann daraus aber nicht erkennen dass ein nicht beschilderter Weg im Wald automatisch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist sonst dürfte man viele Wald-und Wanderparkplätze auch nicht anfahren. Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de