Falk Zscheile schrieb:
> Am 2. Juni 2009 14:23 schrieb Florian Lohoff <f...@rfc822.org>:
>   
>> On Tue, Jun 02, 2009 at 11:47:43AM +0000, Heiko Jacobs wrote:
>>     
>>> Markus <liste12a4...@gmx.de> wrote:
>>>       
>>>> (so sieht das wirklich etwas unpassend aus)
>>>>         
>>> Da die Unterscheidung zwischen einer schmalen unclassified, einem
>>> service und einem track mit grade1 sehr dünn ist und auch in Deutschhland
>>> nur von der Beschilderung (bei uns: Durchfahrt verboten, landwirtsch.
>>> Verkehr frei u.ä.) abhängt, wäre da ein Bot und ein Mapper ohne
>>> Ortskenntnisse wohl überfordert ...
>>>       
>> "Durchfahrt verboten, landwirtsch. Verkehr frei" sind access restriction
>> und haben mit der Straßenklasse nichts zu tun ...
>>     
>
> Das Problem: alle Waldwege tragen per Legaldefinition diese "access
> restriction" ohne das ein Verkehrsschild i.S.d. StVO darauf hinweisen
> müsste. Diese Zugangsbeschränkung für Kraftfahrzeuge ist somit
>   
Sehe ich nicht so.
> zumindest für alle Wald(feld)wege in Deutschland Standard.[1]  Eine
> Schranke, welche die Einfahrt in den Wald verhindert, hat daher sehr
> wohl eine Indizwirkung für die Straßenklasse.
>
>   
Eine nicht geschlossene Schranke ohne Beschilderung reicht meines 
Erachtens nicht aus um auf ein
allgemeines Verbot zu schliessen. In meiner Gegend gibt es einige 
Strassen und Wege mit Schranken
die zur Krötenwanderzeit geschlossen werden, andere während der 
Nachtstunden, wieder andere
während des Wochenendes
> Gruß, Falk
>
> [1]  Vgl. z.B. § 28 Abs. 4 LWaldG M-V.
>   
Ich lese da:
"Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist außerhalb der dem 
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege..."

Ich kann daraus aber nicht erkennen dass ein nicht beschilderter Weg im 
Wald automatisch nicht dem öffentlichen
Verkehr gewidmet ist sonst dürfte man viele Wald-und Wanderparkplätze 
auch nicht anfahren.

Garry

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