Am 4. Juni 2009 16:14 schrieb Heiko Jacobs <[email protected]>:
> Martin Koppenhoefer <[email protected]> wrote:
>> das wäre aber schonmal ne gehörige Einschränkung: also nur in Wäldern
>> in Ba-Wü, keineswegs bundesweit auf allen Wegen?
>
> Da habe ich im Moment keinen genauen Überblick, mir war aber was von
> ähnlichen Planungen oder gar Umsetzungen in Erinnerung ...
> Müsste mal wer recherchieren und am besten gleich im Wiki festhalten :-)
>
Eine Regelung, welche Radfahrer und Reiter in Wäldern auf die
Benutzung von Wegen festlegt findet sich in jedem einzelnen
Landeswaldgesetz/Bundesland und beruht noch auf der alten
Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Diese fordert in § 14 BWaldG
eine entsprechende Regelung. Die genaue Ausgestaltung (z.B.
Mindestbreite von Wegen etc.) war schon immer Sache der Gesetzgebung
der Länder. Das Reiten im Walde hat es sogar zu einer gleichnamigen
Entscheidung des BVerfG geschafft (BVerfGE 80, 137 ff.).

Gruß, Falk

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