Garry <garr...@gmx.de> wrote: >> und es steht weiter: "Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das >> Befahren von Straßen und Wegen genehmigen." >> >> Das impliziert Wege im Wald, deren Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht >> > Das bezieht sich aber wohl auf ausdrücklich gesperrte Strassen und Wege > da zumindest Strassen > in der Regel erst durch Beschilderung gesperrt werden und quasi per > default freigegeben sind und nicht umgekehrt. .
Nein, falsch, bezieht sich per Default auf jeden Waldweg. Ich hatte mal vor vielen Jahren so eine Genehmigung für ein Projekt... Früher war das mal allen klar, aber im Zuge des allgemeinen Verfalls der Beachtung von Gesetzen muss man in vielen Gegenden mit Schranken "nachhelfen... Zum Nachteil von Fußgängern udn Radfahrern, die dann berechtigt an den Schranken vorbei gurken müssen... MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck -- Douglasstr. 30, D-76133 Karlsruhe fon +49 721 24069 fax 2030542 Geo-Bild Ing.büro geo-bild-KA.de Internet-Service auch-rein.de Couleurstud. Infos cousin.de VCD, umwelt&verkehr KA umverka.de _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de