Garry <garr...@gmx.de> wrote:
>> und es steht weiter: "Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das
>> Befahren von Straßen und Wegen genehmigen."
>>
>> Das impliziert Wege im Wald, deren Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht
>>   
> Das bezieht sich aber wohl auf ausdrücklich gesperrte Strassen und Wege 
> da zumindest Strassen
> in der Regel erst durch Beschilderung gesperrt werden und quasi per 
> default freigegeben sind und nicht umgekehrt. .

Nein, falsch, bezieht sich per Default auf jeden Waldweg.
Ich hatte mal vor vielen Jahren so eine Genehmigung für ein
Projekt...

Früher war das mal allen klar, aber im Zuge des allgemeinen Verfalls der
Beachtung von Gesetzen muss man in vielen Gegenden mit Schranken
"nachhelfen... Zum Nachteil von Fußgängern udn Radfahrern, die
dann berechtigt an den Schranken vorbei gurken müssen...

           MfG       Heiko Jacobs   Z!                   IRCnet Mueck
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