Heiko Jacobs schrieb: > Garry <garr...@gmx.de> wrote: > >>> und es steht weiter: "Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das >>> Befahren von Straßen und Wegen genehmigen." >>> >>> Das impliziert Wege im Wald, deren Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht >>> >>> >> Das bezieht sich aber wohl auf ausdrücklich gesperrte Strassen und Wege >> da zumindest Strassen >> in der Regel erst durch Beschilderung gesperrt werden und quasi per >> default freigegeben sind und nicht umgekehrt. . >> > > Nein, falsch, bezieht sich per Default auf jeden Waldweg. > Ich hatte mal vor vielen Jahren so eine Genehmigung für ein > Projekt... > > Früher war das mal allen klar, aber im Zuge des allgemeinen Verfalls der > Beachtung von Gesetzen muss man in vielen Gegenden mit Schranken > "nachhelfen... Zum Nachteil von Fußgängern udn Radfahrern, die > dann berechtigt an den Schranken vorbei gurken müssen... > Und in welcher Gegend war das? Ehr nicht in Baden, oder?
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