Am 24. Juli 2009 18:33 schrieb Samuel Littig <[email protected]>: > Wenn die Kapazität nicht genau angebbar ist (z.B. ein Schotterplatz mit 8m > Durchmesser) und ich auch keine falsche Genauigkeit vorgaukeln will: Wie > bringe ich die Information unter, dass es sich um einen reinen > Behindertenparkplatz handelt?
die normativ mögliche Kapazität ist immer angebbar, die genauen Maße kannst Du in der DIN 18024-2 (und andere) sehen. Normale Stellplätze sind 2,50 x 5,00 m, die für Behinderte 3,50 x 5,00 m. Abweichungen genehmigt die Baubehörde im Einzelfall. Dein Problem Kreis mit 8 m Durchmesser, grafisch gelöst, ergibt folglich 1 Stellplatz. Wenn Du beide Augen zudrückst (d.h. abhängig von der Situation am Rand) evtl. auch 2 (z.B. auch: einer parkt links, einer rechts, Bewegungsfläche in der Mitte z.T. gemeinsam, weiss nicht genau, ob das zulässig ist, am besten auch mit dem Gleichstellungsbeauftragten bei der lokalen Baubehörde besprechen). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

