Am 24. Juli 2009 18:33 schrieb Samuel Littig <[email protected]>:
> Wenn die Kapazität nicht genau angebbar ist (z.B. ein Schotterplatz mit 8m
> Durchmesser) und ich auch keine falsche Genauigkeit vorgaukeln will: Wie
> bringe ich die Information unter, dass es sich um einen reinen
> Behindertenparkplatz handelt?

die normativ mögliche Kapazität ist immer angebbar, die genauen Maße
kannst Du in der DIN 18024-2 (und andere) sehen. Normale Stellplätze
sind 2,50 x 5,00 m, die für Behinderte 3,50 x 5,00 m. Abweichungen
genehmigt die Baubehörde im Einzelfall. Dein Problem Kreis mit 8 m
Durchmesser, grafisch gelöst, ergibt folglich 1 Stellplatz. Wenn Du
beide Augen zudrückst (d.h. abhängig von der Situation am Rand) evtl.
auch 2 (z.B. auch: einer parkt links, einer rechts, Bewegungsfläche in
der Mitte z.T. gemeinsam, weiss nicht genau, ob das zulässig ist, am
besten auch mit dem Gleichstellungsbeauftragten bei der lokalen
Baubehörde besprechen).

Gruß Martin

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