Hallo. Am Mittwoch, 26. August 2009 schrieb Peter Körner: > Wir haben in unserem Ort eine Landsrtraße, welche kurvig mitten durch > den Ortskern führt (aka Alzeyer/Mainzer/Wormser Straße). Zusätzlich > gibt's eine Umgehungsstraße (aka Bahnstraße), jedoch nur als gut > ausgebaute Ortsstraße definiert ist.
Die Richtlinie K => tertiary, L => secondary ist kein Gesetz. Es ist eher so, dass meistens diese Einstufung auch die Verkehrsbedeutung passend wiedergibt und es daher keine Zweifel gibt. Ist das an einer Stelle nicht so, ist also die Verkehrsbedeutung abweichend von der Klassifizierung, dann würde ich bevorzugt die Verkehrsbedeutung für die Kategorie-Auswahl nutzen. Insbesondere als Einheimischer weiß man ja recht genau, wie oft die eine oder die andere Straße genutzt wird und kann das entsprechend eintragen. Bei Unklarheiten nutze ich zudem noch die Wegweiser als Indiz. Zeigt also in deinem Fall bei Gau-Köngernheim der Wegweiser nach Biebelnheim über die Bahnstraße, dann sollte man damit rechnen, dass dort wesentlich mehr Durchgangsverkehr stattfindet und diese höher einstufen als die alte Landesstraße. In deinem Fall scheint es mir so als könnte man einfach die Klassifizierung vertauschen. Interessant wäre dann noch, wie der normale Verkehrsfluss von Süd-Ost (L 414) aussieht. Gibt es da nennenswerten Verkehr nach Richtung Alzey? Jedenfalls sollte eine secondary auch nicht einfach aufhören ohne dass eine weitere secondary weiter geht. Gruß, Bernd -- Aus Anonymitätsgründen nennen wir sie Lisa S. Oder nein doch lieber L. Simpson. - Skinner, Die Simpsons
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