Christian Horn schrieb: > so einfach ist das Problem leider nicht zu lösen, denn erstens sind das > noch zu 90% gültige Grenzpunkte, welche man per Gesetz nicht entfernen > darf. Dies sind amtliche Marken und haben Rechtswirkung auf Grund und > Eigentum.
Das mit den 90% halte ich für etwas übertrieben, trotzdem: 1) Solange sie noch gültige Grenzen markieren kommen die jeweiligen Bestimmungen der Länder im Vermessungsgesetz zum tragen. 2) Steine, die keine Abmarkungsfunktion mehr haben, fallen in den Besitz des jeweiligen Landes - als Kulturdenkmal stehen sie grundsätzlich im Schutz der jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetze. > Leider hat es sich gezeigt, dass gerade die Bürger, welche besonders > auf Ihre Rechte und Freiheiten und ähnliches pochen, dann genau die > sind, die dann die Steine schön dekoriert im Garten stehen haben. In Hessen kann sowas bis zu 25.000 EUR Strafe kosten (wenn sie noch gültige Grenzen markieren) und wenn es Kulturdenkmäler sind bis zu 500.000 EUR - die "AG Raubgrabung" freut sich über jeden Hinweis :-) Bernd -- Bernd Hohmann DV Sachverständiger & Gutachter Höhenstrasse 2 * 61130 Nidderau Telefon: 06187/900495 * Telefax: 06187/900493 http://www.openbc.com/go/invite/3332504.b93ac9 _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

