Hallo Community, der StAGN [1] wurde ja schon ständig hier erwähnt ... beim Recherchieren bin ich nun auch auf diese Dokumente gestoßen:
1. Anwendung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung: http://www.stagn.de/Portals/0/ANWENDUNG%20DER%20NEUREGELUNG%20DER%20DEUTSCHEN%20RECHTSCHREIBUNG.pdf 2. Empfehlungen und Hinweise für die Schreibweise geographischer Namen: http://www.stagn.de/Portals/0/020809%20TOPGUIDE%20ZWEISPR%20MIT%20ABB.pdf 3. Gesetzliche Vorschriften zur Bildung oder Änderung von Siedlungsnamen http://www.stagn.de/Portals/0/081001_Grothenn_Zusammenfassung.pdf Änderungsbeispiele: - aus "Schloß Holte-Stukenbrock" (alt) wird "Schloss Holte-Stukenbrock" - aus "Schloßsee" (alt") wird "Schlosssee" oder "Schloss-See" Zusammenfassung: 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden. 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen. 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden. Grüße Tobias Abkürzungen: [1] Ständige Ausschuss für geographische Namen; http://www.stagn.de/ Anmerkungen / Kritik: Ich finde es schon ziemlich interessant, dass es das BKG bzw. der Ausschuss nicht hinbekommt, die Website und den Disclamer komplett in die deutsche Sprache zu übersetzen. So Dinge wie "SERVICE CONTACT : ad...@localhost" sind dann das geringste Übel. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

