On Sun, Sep 20, 2009 at 10:29:49PM +0200, Tobias Wendorff wrote:
> Zusammenfassung:
> 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden.
> 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen
> ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen.
> 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden.

Auf Deutschen Straßen muss man sich auch die Geschwindigkeitsbeschraenkung
halten. 

Es sind und bleiben Eigennamen - und wer auch immer beschlossen hat
es zu benennen hat Recht ... Wir bilden realitaet ab und spielen
uns nicht als Weltverbesserer auf.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                         [email protected]
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 

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