On Sun, Sep 20, 2009 at 10:29:49PM +0200, Tobias Wendorff wrote: > Zusammenfassung: > 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden. > 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen > ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen. > 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden.
Auf Deutschen Straßen muss man sich auch die Geschwindigkeitsbeschraenkung halten. Es sind und bleiben Eigennamen - und wer auch immer beschlossen hat es zu benennen hat Recht ... Wir bilden realitaet ab und spielen uns nicht als Weltverbesserer auf. Flo -- Florian Lohoff [email protected] "Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen." - - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin
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