Hallo Georg, da steht noch meine Antwort aus:
> was ist mit den Seebrücken und Molen oder auch Hafenbereichen Es gibt an der Küste folgende Grenzen (klein bis gross): - Flurstückgrenze - Flurgrenze - Gemarkungsgrenze - Gemeinde-/Stadt-Grenze - Kreisgrenze Sie werden nach dem Wassergesetz behördlich festgelegt. Für MV: http://mv.juris.de/mv/WasG_MV_rahmen.htm ab § 50 Der festgelegte Verlauf entspricht in etwa der Küstenlinie bei mittlerem Wasserstand und ist im Kataster festgehalten. Küstengewässer und Bundeswasserstrassen liegen seewärtig der o.g. Grenzen. Da der Küstenverlauf durch Erosion, Anschwemmung, Aufschüttung, Ausbaggerungen, Baumassnahmen etc. laufend ändert, muss die Grenze von Zeit zu Zeit angepasst werden. Buhnen oder vergleichbare Hochwasserschutzbauten bilden keinen neuen Grenzverlauf. Eine grosse Seebrücke, eine neue Hafenmole und die entsprechende Hafenfläche werden oft "inkommunalisiert", sie begründet dann einen neuen Grenzverlauf. Manchmal wird aber nicht die ganze Mole oder die ganze Hafenwasserfläche eingeschlossen. In Rostock beispielsweise wurde der Grenzverlauf von der Kommune für OSM zur Verfügung gestellt, die OSM-Karte ist dort entsprechend korrekt angepasst. Dort kann man gut erkennen, das die Grenze weder der Küstenlinie, noch den Molen oder Hafenwasserflächen folgt. Grenzverläufe müssen also immer aus dem Kataster gelesen werden. Gruss, Markus _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

