> nein, es werden Haupt-Eingaenge/Zugaenge zu Grundstuecken und Gebaeudeteilen
> nummeriert, nicht Gebaeude. ((1))
Hier werden Hausnummern laut Satzung Grundstücken zugeteilt. Nicht zu
verwechseln mit Flurstücken wo mehrere oder nur Teile zu einem Grundstück
gehören können. Bei geschlossener Bausweise dem Gebäudeteil. Die Nummern sind
auch bereits vor der Bebauung schon festgelegt.
Sämtliche Adressbestände werden hier auch zusammen mit der Hauskoordinate
geführt. Das heißt Mittelpunkt des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Analog in OSM
wäre das die Adresse dem Polygon zu geben, was ich auch so mache. Eingänge sind
Details die genauso wie Dachformen etc. in eine Gebäudebeschreibung gehören.
Zu einer Frage die du letztens gestellt hast:
8 Wochen nach Aufforderung oder Bezug muss die Hausnummer von der Straße aus
gut einsichtbar angebracht sein (Mindestgröße etc. vorgeschrieben),
Zuwiederhandlungen kosten 5000 Schleifen Strafe. Desshalb garkeine bzw. keine
versteckten Hausnummern um die Ecke.
Bei versetzten Grundstücken ist die Nummer z.B. an der Zufahrt zum Tor
anzubringen, was viele auch so machen. Deswegen ist es total sinnlos die
Hausnummer dahin zu setzen wo man sie sieht. Das wäre in vielen Fällen der
Torpfosten 50 m oder mehr vor dem eigentlichen Haus.
Gruß
Mirko
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