Am 8. November 2009 15:12 schrieb Mirko Küster <[email protected]>:

>  > nein, es werden Haupt-Eingaenge/Zugaenge zu Grundstuecken und
> Gebaeudeteilen nummeriert, nicht Gebaeude. ((1))
> Hier werden Hausnummern laut Satzung Grundstücken zugeteilt. Nicht zu
> verwechseln mit Flurstücken wo mehrere oder nur Teile zu einem Grundstück
> gehören können. Bei geschlossener Bausweise dem Gebäudeteil. Die Nummern
> sind auch bereits vor der Bebauung schon festgelegt.
>

werden aber vermutlich dann angepasst (verfeinert), wenn man z.B. 2
Haupteingaenge auf einem Grundstueck hat.


>
> Sämtliche Adressbestände werden hier auch zusammen mit der Hauskoordinate
> geführt. Das heißt Mittelpunkt des Gebäudes bzw. Gebäudeteils.
>

fuer OSM sicher nicht zu empfehlen, es geht ja besser.


> Bei versetzten Grundstücken ist die Nummer z.B. an der Zufahrt zum Tor
> anzubringen, was viele auch so machen. Deswegen ist es total sinnlos die
> Hausnummer dahin zu setzen wo man sie sieht. Das wäre in vielen Fällen der
> Torpfosten 50 m oder mehr vor dem eigentlichen Haus.
>
> das ist wie gesagt eine Sache, die nicht uebergreifend geregelt ist, die
zitierte Verordnung war die von Berlin.

Gruss Martin
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