Am 8. November 2009 15:12 schrieb Mirko Küster <[email protected]>:
> > nein, es werden Haupt-Eingaenge/Zugaenge zu Grundstuecken und > Gebaeudeteilen nummeriert, nicht Gebaeude. ((1)) > Hier werden Hausnummern laut Satzung Grundstücken zugeteilt. Nicht zu > verwechseln mit Flurstücken wo mehrere oder nur Teile zu einem Grundstück > gehören können. Bei geschlossener Bausweise dem Gebäudeteil. Die Nummern > sind auch bereits vor der Bebauung schon festgelegt. > werden aber vermutlich dann angepasst (verfeinert), wenn man z.B. 2 Haupteingaenge auf einem Grundstueck hat. > > Sämtliche Adressbestände werden hier auch zusammen mit der Hauskoordinate > geführt. Das heißt Mittelpunkt des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. > fuer OSM sicher nicht zu empfehlen, es geht ja besser. > Bei versetzten Grundstücken ist die Nummer z.B. an der Zufahrt zum Tor > anzubringen, was viele auch so machen. Deswegen ist es total sinnlos die > Hausnummer dahin zu setzen wo man sie sieht. Das wäre in vielen Fällen der > Torpfosten 50 m oder mehr vor dem eigentlichen Haus. > > das ist wie gesagt eine Sache, die nicht uebergreifend geregelt ist, die zitierte Verordnung war die von Berlin. Gruss Martin
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