Hi Martin,

Martin Siegel schrieb:
> Ich habe Anfang Dezember schon mal geschrieben, dass man nach drei 
> Klicks auf www.nürburgring.de aufgefordert wird, "die schönste, längste, 
> anspruchsvollste und meist befahrene Rennstrecke der Welt" auf den 
> eigenen zwei oder vier Rädern zu erleben!

Ich verstehe das so nicht, sorry. Wenn ich die Möglichkeit bekomme auf 
der legendären Rennstrecke Nordschleife zu fahren, dass muss das ja 
nicht zwangsweise im für mich annähernd rechtsfreien Raum der 
Rennstrecke passieren, sondern kann sowohl als auch im durch rechtliche 
Grundlagen (StVO und StVZO) abgesicherten Verkehrsraum geschehen.

Ich bin auch der Meinung dass die Nürburgring GmbH nur so lange die 
Gefahrenabwehr auf ihre Fahnen schreibt wie es dem eigenen Image gut tut.
Ansonsten wirbt man halt auch gerne mit den teilweise gleichen 
reißerischen Begriffen die zum Verkennen der rechtlichen Situation 
geführt haben, haubtsache das Säckl mit dem Geld füllt sich wieder.

Aber unabhängig davon wer Betreiber der Nordschleife ist, ob nun die 
Nürburgring GmbH oder demnächst die Lindner Gruppe, so hat die 
Nordschleife im Straßenverkehr einen eindeutigen Status (sorry wenn ich 
die korrekte Bezeichnung für die Behörde jetzt nicht kenne die den Stati 
festlegt).

Und da finde ich es äußerst kontraproduktiv nun über zugegebenermassen 
teilweise rechtlich bedenkliche AGB's oder dergleichen zu diskutieren 
weil die einfach nichts zu Sache des heutigen Fakts beitragen.

Wenn jemand den Status der Nordschleife in Frage stellen möchte, kann er 
das ja gerne machen, aber dann muss er sich an die Behörden wenden, denn 
  dazu ist OSM generell und diese Mailingliste im speziellen wohl der 
falsche Anlaufpunkt.

Viele Grüße
Mathias

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